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   BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74, VI C 95.74   

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BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74, VI C 95.74 (https://dejure.org/1974,8437)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1974 - VI B 70.74, VI C 95.74 (https://dejure.org/1974,8437)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1974 - VI B 70.74, VI C 95.74 (https://dejure.org/1974,8437)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des Gerichts - Erörterung von Konfliktfällen einschließlich des sogenannten Tyrannenmordes

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Zu Unrecht macht der Kläger geltend, daß das angefochtene Urteil von den Entscheidungen BVerwGE 39, 269 [BVerwG 27.01.1972 - BVerwG VIII C 95.70] und BVerwGE 44, 313 [BVerwG 25.01.1974 - BVerwG VI C 18.73] abweiche.

    In der Entscheidung BVerwGE 39, 269 [BVerwG 27.01.1972 - BVerwG VIII C 95.70] [272] hat der damals für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts es als ausschlaggebend angesehen, daß der Wehrpflichtige in Konfliktsituationen der hier in Frage stehenden Art sich unausweichlich zwischen der Vernichtung des einen und der des anderen Lebens entscheiden müsse.

    In diesem Zusammenhang hat der beschließende Senat ausgeführt, daß die Bereitschaft zu Nothilfe der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, wenn - was ebenfalls schon in BVerwGE 39, 269 [BVerwG 27.01.1972 - BVerwG VIII C 95.70] [272] geklärt worden ist - "die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, 'so oder so' zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat".

  • BVerwG, 02.10.1974 - VI CB 223.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Diese Betrachtungsweise steht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 223.73 - mit Nachweisen).

    In Kriegsdienstverweigerungssachen gehört zu der Bezeichnung der in das Wissen der Zeugen gestellten Tatsachen die Angabe konkreter äußerer Umstände, aus denen ein Schluß auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung mindestens möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 223.73 - mit Nachweisen).

    Dem Verwaltungsgericht mußte sich daher eine Vernehmung des Zeugen ... nicht (mehr) aufdrängen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20], vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 - und vom 2. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 223.73 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 30.08.1974 - VI C 57.73

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Grundsätzlich können jedoch mit einem solchen Vorwurf Verfahrensmängel nicht begründet werden, denn eine solche Rüge betrifft grundsätzlich Subsumtionsmängel und ist daher dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. August 1974 - BVerwG VI CB 41.74 -, vom 12. August 1974 - BVerwG VI C 15.74 - und vom 30. August 1974 - BVerwG VI C 57.73 - mit Nachweisen).

    In Wirklichkeit beanstandet die Revision unzulässigerweise die Tatsachen- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 30. August 1974 - BVerwG VI C 57.73 -).

  • BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 41.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Grundsätzlich können jedoch mit einem solchen Vorwurf Verfahrensmängel nicht begründet werden, denn eine solche Rüge betrifft grundsätzlich Subsumtionsmängel und ist daher dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. August 1974 - BVerwG VI CB 41.74 -, vom 12. August 1974 - BVerwG VI C 15.74 - und vom 30. August 1974 - BVerwG VI C 57.73 - mit Nachweisen).

    Eine andere - revisionsrechtlich unbeachtliche - Frage ist es, ob die vom Verwaltungsgericht gezogenen Schlußfolgerungen zwingend oder überzeugend sind (vgl. Beschluß vom 5. August 1974 - BVerwG VI CB 41.74 -).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Zu Unrecht macht der Kläger geltend, daß das angefochtene Urteil von den Entscheidungen BVerwGE 39, 269 [BVerwG 27.01.1972 - BVerwG VIII C 95.70] und BVerwGE 44, 313 [BVerwG 25.01.1974 - BVerwG VI C 18.73] abweiche.

    In der Entscheidung BVerwGE 44, 313 [BVerwG 25.01.1974 - BVerwG VI C 18.73] [316 ff.] hat der inzwischen für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewordene beschließende Senat diese Grundkonzeption als zutreffend anerkannt und weiter dahin präzisiert, daß es auf die sittliche Haltung ankommt, als deren Ausdruck die Entscheidung sich darstellt.

  • BVerwG, 18.09.1974 - VI CB 70.74

    Zulassungsgrund der Abweichung im Wehrpflichtverfahren - Ablehnung des Krieges

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Der Zulassungsgrund der Abweichung ist nur dann gegeben, wenn das angefochtene Urteil in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 18. September 1974 - BVerwG VI CB 70.74 - mit Nachweisen).

    Es handelt sich hierbei insgesamt um Fragen der Tatsachen- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, die nicht zum Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des § 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG gemacht werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 18. September 1974 - BVerwG VI CB 70.74 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI CB 239.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Dem Verwaltungsgericht mußte sich daher eine Vernehmung des Zeugen ... nicht (mehr) aufdrängen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20], vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 - und vom 2. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 223.73 - mit Nachweisen).

    Demnach liegt es im tatrichterlichen Ermessen, ob und welche Konfliktsituationen im Rahmen der Sachaufklärung erörtert werden, um aus der Reaktion des Kriegsdienstverweigerers und aus seiner Auseinandersetzung mit ihnen Schlüsse auf den Ernst und die Tiefe der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73

    Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Dem Verwaltungsgericht mußte sich daher eine Vernehmung des Zeugen ... nicht (mehr) aufdrängen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20], vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI CB 239.73 - und vom 2. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 223.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewinnung eines Eindrucks über die

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Ob von diesem Grundsatz unter besonderen Umständen Ausnahmen möglich sind, bedarf hier keiner Entscheidung, denn die Tatsachen- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts ist nicht denkgesetzwidrig (denkgesetzlich schlechthin unmöglich); sie widerspricht auch nicht allgemeinen, d.h. ausnahmslos geltenden Erfahrungssätzen (vgl. Beschluß vom 29. Juli 1974 - BVerwG VI C 142.73 -).
  • BVerwG, 12.08.1974 - VI C 15.74

    Rüge nicht ordnungsgemäßer Protokollierung der Aussagen eines Wehrpflichtigen -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
    Grundsätzlich können jedoch mit einem solchen Vorwurf Verfahrensmängel nicht begründet werden, denn eine solche Rüge betrifft grundsätzlich Subsumtionsmängel und ist daher dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. August 1974 - BVerwG VI CB 41.74 -, vom 12. August 1974 - BVerwG VI C 15.74 - und vom 30. August 1974 - BVerwG VI C 57.73 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Problematik der Erörterung von

    Der beschließende Senat hat diese Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Problematik der Erörterung von unausweichlichen Konfliktsituationen noch dahin verdeutlicht, daß der Wehrpflichtige sich bei seiner - sein Gewissen belastenden - Motivation an "sittlich respektablen Kriterien" orientieren muß (vgl. BVerwGE 44, 313 [318]; Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -).

    Der Zulassungsgrund der Abweichung ( 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG) wäre nur dann gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in seinen entscheidungserheblichen rechtlichen Darlegungen von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 - mit Nachweisen).

    Wie aber dem Sinnzusammenhang der Urteilsbegründung (vgl. insbesondere S. 6 der Urteilsausfertigung) zu entnehmen ist, hat das Verwaltungsgericht lediglich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -) aus der Art und Weise, wie der Kläger sein "potentielles Verhalten in extremen Konfliktsituationen wie z. B. dem Flammenwerferfall" erläutert hat, den Eindruck gewonnen, daß er "einer ... reflektierten ethischen Entscheidung aus dem Wege gehen möchte".

    Fragen der Tatsachen- und Beweiswürdigung können aber nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG sein (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschlüsse vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 - und vom 25. November 1974 - BVerwG VI B 68.74 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Mit der Rüge eines Denkfehlers können übrigens Verfahrensmängel ohnehin grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, weil eine solche Rüge regelmäßig Subsumtionsmängel und mithin Verletzung sachlichen Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. u.a. Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -).
  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 46.79

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Im übrigen könnte auch nur im Rahmen der Gesamtwürdigung der Persönlichkeit und des Verhaltens des Antragstellers abschließend beurteilt werden, ob eine durch eine Tötungshandlung in Ausnahmesituationen der von der Beschwerde angesprochenen Art ausgelöste Gewissensbelastung zu einer für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer relevanten Gewissensentscheidung geführt hat (vgl. Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 -).

    Es handelt sich demnach weitgehend um einzelfallbezogene Fragen der Tatsachen- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, die nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des 34 Abs. 2 Satz 2 und 3 WPflG sein können (vgl. auch hierzu den Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 -).

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

    Dabei muß ihn sein Untätigbleiben, wie der erkennende Senat die Rechtsprechung weiter präzisiert hat, nicht in gleichem Maße seelisch bedrücken, wie dies bei aktivem Tun der Fall wäre (Urteil vom 4. Dezember 1974 - BVerwG VI C 234.73 -), doch wird er regelmäßig Schuld verspüren (Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -).
  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 55.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auch insoweit beanstandet der Kläger die Tatsachen- und Beweis Würdigung des Verwaltungsgerichts; damit aber kann er im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht gehört werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 - und vom 30. April 1975 - BVerwG VI C 15.75 -).
  • BVerwG, 02.04.1976 - 6 C 13.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Pflicht des

    Die Würdigung des Verwaltungsgerichts erscheint auch angesichts des Revisionsvorbringens durchaus vertretbar, so daß sie der Überprüfung im Revisionsverfahren zugrunde zu legen wäre (vgl. Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -).
  • BVerwG, 04.03.1975 - VI CB 85.74
    Wenn das Verwaltungsgericht aus den Bekundungen des Klägers geschlossen hat, er empfinde das Leid des Krieges nicht stärker als jeder vernünftig Denkende, so liegt dieser Feststellung keine von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichende Rechtsauffassung zugrunde (vgl. Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -) Ebensowenig ist das Verwaltungsgericht von den rechtlichen Maßstäben abgewichen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Würdigung der Bekundungen des als Partei vernommenen Wehrpflichtigen gelten.
  • BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78

    Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb des Wehrpflichtrechts -

    Denn der beschließende Senat hat stets die Auffassung vertreten, daß auch das Gewissen Wandlungen unterworfen und eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Ergebnis eines längeren Entwicklungs- und Reifeprozesses, also nicht nur eine "Erlebnisentscheidung", sein kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. November 1974 - BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 - und vom 30. März 1976 - BVerwG 6 B 7.76 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 18.03.1975 - VI CB 128.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aufgabe der absoluten Achtung

    Wer die absolute Achtung menschlichen Lebens im Einzelfall aufgeben kann, ohne dadurch in seinem Gewissen belastet zu werden, hat keine von Art. 4 Abs. 3 GG, 25 WPflG geschützte Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen (BVerwGE 39, 269 [272]; Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 -).
  • BVerwG, 07.01.1975 - VI C 48.74

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Grundsätzlich können jedoch mit einem solchen Vorwurf Verfahrensmängel nicht begründet werden, denn eine solche Rüge betrifft in der Regel Subsumtionsmängel und ist daher dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Beschluß vom 12. November 1974 - BVerwG VI C 95.74/VI B 70.74 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 19.08.1975 - VI C 108.74

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen Denkgesetze durch Verfahrensrügen -

  • BVerwG, 23.01.1981 - 6 B 137.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.06.1975 - 6 C 8.75

    An den Wehrpflichtigen zu stellende Anforderungen in Bezug auf die geistige

  • BVerwG, 05.05.1975 - VI C 78.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit einer Revision in

  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 59.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bedeutung der Glaubwürdigkeit des

  • BVerwG, 15.12.1975 - 6 CB 99.75

    Aufnahme von Parteiaussagen in den Urteilstatbestand - Behandlung von Bekundungen

  • BVerwG, 18.11.1975 - 6 C 28.75

    Auseinandersetzung eines Verwaltungsgerichtes mit den Problemen der

  • BVerwG, 11.08.1975 - 6 CB 10.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Ableistung des Grundwehrdienstes -

  • BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 17.75

    Belastung des Gewissens bei der Verletzung von Angreifern in Nothilfelagen

  • BVerwG, 08.04.1975 - 6 B 5.75

    Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an

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